|
>>Allgemeines im Maschinenbau : (juristische) Haftung bei Konstrukteuren
Stormbird am 17.09.2007 um 22:23 Uhr (0)
Ja, meine ursprüngliche Frage ist aber, was ist mit der Haftung Deiner (falls vohanden) Angestellten?Insbesondere, wenn deren Name auf der Zeichnung steht?Oder entbindet ein Eintrag im Feld "geprüft" den Angestellten und gibt die Verantwortung auf den über, der im diesem Feld steht?Wo kann man sowas rauskriegen?
| | In das Form >>Allgemeines im Maschinenbau wechseln |
|
>>Allgemeines im Maschinenbau : (juristische) Haftung bei Konstrukteuren
Stormbird am 28.08.2007 um 17:45 Uhr (0)
Hallo,mein Chef hat mir jetzt erzählt, das (laut irgendeiner EU-Verordnung) bei Konstruktionen letztenendes derjenige haftet, dessen Name auf der Zeichnung steht.Und zwar egal, ob Angestellter oder Chef.Ist das tatsächlich so?Wenn ein Angestellter eines Ingenieurbüros z.B. Schrauben zu schwach dimensioniert und dadurch ein Sach- oder gar Personenschaden entsteht, wie sieht das dann aus mit der Haftung?Zumindest laut deutschen Recht muss dem AN ja zumindest Fahrlässigkeit nachweisbar sein, ansonsten haftet ...
| | In das Form >>Allgemeines im Maschinenbau wechseln |
|
Anzeige:
Anzeige: (Infos zum Werbeplatz)
 |